Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Neuregelung des Handelsbilanzrechts

Mit dem Bilanzrechtsmoderniserungsgesetz (BilMoG) wurde die größte HGB-Reform seit über 20 Jahren beschlossen.
Mit Verabschiedung des neuen Gesetzes, das das deutsche Bilanzrecht international konkurrenzfähig machen soll, müssen alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen die neuen Vorschriften erstmals für das Geschäftsjahr 2010 umsetzen.*
Was hat sich geändert?
Unter anderem ist die Bewertung von Pensionsrückstellungen von der Reform betroffen. So sind Rückstellungen für Pensions- und Zweitwertkonten zum künftigen Erfüllungsbetrag realistischer zu bewerten. Deshalb entsteht ein erhöhter Bedarf an Rückdeckung der Pensionsrückstellung. Zur Abzinsung der Pensionsrückstellung muss ein marktgerechter Zinssatz angesetzt werden, wodurch die Pensionsverpflichtung steigt.
Ihre Vorteile
- Mit einer rechtzeitigen Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen können betriebsfremde Risiken ausgelagert werden.
- Chance auf eine Verbesserung Ihrer Bilanzkennzahlen
- Ein geplanter Unternehmensverkauf oder die Unternehmensnachfolge wird erleichtert.
Haben Sie Fragen zum Thema Pensionsrückstellungen?
Ihr Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung.
* Die Stadtsparkasse München führt keine Rechts- und Steuerberatung durch.


