Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in § 4g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen sind:

1. Name der verantwortlichen Stelle

Stadtsparkasse München

2. Vorstand

Harald Strötgen, Vorsitzender
Dr. Thomas Grützemacher 
Joachim Ebener 
Marlies Mirbeth
Dr. Bernd Hochberger


3. Leiter der Datenverarbeitung

Karl Brandl

Die Verarbeitung und Speicherung unserer Daten wurde gem. § 11 BDSG ausgelagert an:

Finanz Informatik GmbH & Co. KG
Theodor-Heuss-Allee 90
60486 Frankfurt a.M.

Mit der technischen Abwicklung der Wertpapiergeschäfte ist nach § 11 BDSG beauftragt:

Deutsche WertpapierService Bank AG
Einsteinring 9
85609 Dornach

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Stadtsparkasse München
Sparkassenstraße 2
80331 München

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Geschäftsgegenstand der Stadtsparkasse München sind Bankgeschäfte im Sinn des § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Dazu gehören der Vertrieb, Verkauf, die Verwaltung und Abwicklung von Dienstleistungen im Rahmen von Giro-, Spar- und Kredit-/Darlehens-
verträgen, im Wertpapierdienstleistungsgeschäft und allen damit verbundenen Nebengeschäften, sowie die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des Sparkassenfinanzverbundes, insbesondere mit der Landesbausparkasse (LBS) sowie der Versicherungskammer Bayern.

Die Durchführung der Erhebung, Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, das sind in erster Linie

  • Personalien (z.B. Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf/ Branche)
  • Vermögensdaten (Wertpapiere, Kontoguthaben)
  • Vertragsdaten
  • beabsichtigte Nutzung und zu erwartende Umsätze eröffneter Konten (nur bei Krediten)
  • Daten des Zahlungsverkehrs
  • Angaben zu der Branche von Geschäftspartnern, in der diese tätig sind

erfolgt für eigene Zwecke sowie im Auftrag gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb des Sparkassenfinanzverbundes. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Daten zum Teil auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften (Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz etc.) erhoben werden müssen. Videoüberwachung erfolgt nur zur Sammlung von Beweismitteln bei Banküberfällen, Betrugsfällen oder zum Nachweis von Verfügungen am Geldautomaten. Eine digitalisierte Aufzeichnung von Handelsgesprächen erfolgt zu Dokumentations- und Beweiszwecken sowie im Rahmen des Telefonbankings..

6. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind:

  • Kunden (Adressdaten, Identifikationsdaten, Vertragsdaten, Kontodaten, soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, Steuerdaten - Freistellungsaufträge -, ggf. sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Beratung in allen Produkten der Stadtsparkasse München erforderlich sind)
  • Mitarbeitern, Bewerbern, Vermittler-/Makler-/Agenturen (im weiteren zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen)
  • Mietern (im weiteren Adress- und Vertragsdaten)
  • Geschäftspartnern und Agenturen, Vermittlern und Maklern (im weiteren Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
  • Lieferanten (im weiteren Adress- und Funktionsdaten) und Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen (im weiteren Kontaktkoordinaten sowie Betreuungsinformationen)

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
  • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV).
  • Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Speicherung und Verarbeitung der Daten etc.
  • Kreditinstitute

8. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Konto-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten erfolgt lediglich zur Ausführung eines Kundenauftrages und nach US-Quellensteuer-Bestimmungen.

10. Beauftragter für den Datenschutz

Daniel Belz
Stadtsparkasse München
80791 München

Telefon: 089 2167-41301
E-Mail: datenschutzbeauftragter@sskm.de

Stand 01.10.2011

 
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