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Immobilienfinanzierung umschulden

Sie wollen den Kreditgeber für Ihre Immobilien-Finanzierung wechseln? Fragen Sie uns!
Eine Umschuldung des Baufinanzierungsdarlehens kann nach Auslauf des bestehenden gebundenen Sollzinses - ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung - erfolgen. Des Weiteren haben Sie bei grundschuldgesicherten Darlehen mit gebundenem Sollzins über zehn Jahre hinaus ein gesetzliches Kündigungsrecht gem. § 489 BGB. Gerne übernehmen wir Ihre Finanzierung schon heute, wenn der gebundene Sollzins in spätestens 36 Monaten ausläuft.
Ihre Vorteile
- Umfassende Beratung durch unsere Finanzierungsspezialisten
- Qualifizierte und unkomplizierte Unterstützung bei allen notwendigen Tätigkeiten, die eine Umschuldung erfordert


