Direkteinstiege
Vermögenswirksame Leistungen
Geldgeschenke vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen Ihres Arbeitgebers an Sie als Arbeitnehmer - entweder zusätzlich zum Gehalt oder als Teil des Arbeitslohnes. Das Geld wird direkt vom Arbeitgeber in eine begünstigte Anlageform überwiesen. Zu diesen Anlageformen zählen Bausparverträge und die Beteiligung an Unternehmen in Form von Aktien.
Zusätzlich fördert der Staat diese Form der Geldanlage mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 17.900 EUR bei Ledigen bzw. 35.800 EUR bei Verheirateten. Jedes Kind, für das es Kindergeld gibt, höht die Einkommensgrenze um weitere 3.564 EUR. Übrigens: Wird in Aktien investiert, liegen die Einkommensgrenzen für Ledige bei 20.000 EUR und für Verheiratete bei 40.000 EUR.
Ihre Vorteile
- Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber
- Ggf. Staatlicher Zuschuss durch die Arbeitnehmer-Sparzulage
- Bausparen und Fondssparen sind kombinierbar
- Überschaubarer Anlagezeitraum von sieben Jahren


