Abgeltungsteuer

Neue Regelung seit 1. Januar 2009

Eine Euromünze

Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen einer Abgeltungsteuer von einheitlich 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Dieser Steuerabzug erfolgt auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 EUR für Alleinstehende und 1.602 EUR für Ehepaare. Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten.

Merkblatt (Stand: 2/2010)

Fakten zur neuen Abgeltungsteuer

  • Einführung zum 01.01.2009
  • 25% Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
  • Abgeltungswirkung auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne
  • neuer Sparerpauschbetrag (801 EUR/1.602 EUR), die Abzugsmöglichkeit tatsächlicher Werbungskosten entfällt
  • Wegfall der Spekulationsfrist
  • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
  • neue Verrechnungsmöglichkeiten: Verluste (z.B. aus Anleihen oder Fonds) innerhalb der neuen Einkunftsart können mit Kapitalerträgen (z.B. Zinsen und Dividenden) verrechnet werden; Ausnahme: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen

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Abbildung einer jungen Frau mit einem Schild in der Hand - Aufschrift 1,00%*