Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Sichern Sie sich Ihre Zinseinkünfte

Es wird ein Formular ausgefüllt

Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie sich Kapitaleinkünfte steuerfrei bis zu dem für Sie geltenden Höchstbetrag sichern.

Ab 2011 dürfen neu eingereichte Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe der 11-stelligen Steuer-Identifikationsnummer (ID) erteilt werden. Dies gilt für erstmalige Aufträge und für Änderungsaufträge, nicht aber für den Widerruf eines bestehenden Freistellungsauftrages.

Aktuell geltende Freibeträge
Der Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt 801 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 1.602 EUR pro Jahr.

Ein Freistellungsauftrag über mehr als EUR 801 kann also nur von zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam erteilt werden. Ein gemeinsamer Antrag muss die persönlichen Angaben beider Ehegatten enthalten.

Dieser neue Freibetrag wird bereits ausgeschöpft, wenn ein Alleinstehender 20.025 EUR zu 4% anlegt. Ein Ehepaar kann 40.050 EUR zu 4% steuerfrei anlegen.

Bei Kapitaleinkünften, die den jeweiligen Freibetrag übersteigen, sind wir verpflichtet, vor Auszahlung der Zinsen eine pauschale Steuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzubehalten und an die Steuerbehörden weiterzuleiten.

Bei fehlendem Freistellungsauftrag
Erteilen Sie uns diesen Auftrag nicht, sind wir verpflichtet, für alle Ihre Kapitaleinkünfte eine pauschale Steuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzubehalten und an die Steuerbehörden weiterzuleiten.

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Abbildung iMac mit Schloss-Symbol