Deka-ZukunftsPlan

Für eine sonnige Zukunft mit vielen Extras vorsorgen

Ein Mann mit einem Surfbrett

Mit Deka-ZukunftsPlan entscheiden Sie sich für ein Anlagekonzept mit vielen Vorteilen: die Garantie* der eingezahlten Leistungen zu Beginn der Auszahlungsphase, Renditechancen an den Kapitalmärkten und ein hohes Maß an Individualität.

Neben den Riester-Fördermöglichkeiten können Sie mit Deka-ZukunftsPlan mit Einzahlungen, die keiner Förderung unterliegen, von attraktiven steuerlichen Vorteilen profitieren.

Besser vorsorgen - mit allen Vorteilen der staatlichen Förderung plus Renditechancen.

Chancen

  • Garantie der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase und zusätzliche Höchststandsicherung in den letzten fünf Jahren
  • Attraktive Ertragschancen durch kundenindividuelle Anlagesteuerung
  • Ein Auszahlplan mit anschließender Rentenversicherung oder Kapitalauszahlung ist möglich.** Das geförderte Kapital kann auch für die Eigenheimfinanzierung genutzt werden (flexible Wohn-Riester-Option).
  • Hartz-IV-Sicherheit des im Rahmen der Riester-Förderung angesparten geförderten Kapitals

Risiken

  • Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Kursschwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungsphase - da in diesem Fall die Kapitalgarantie entfällt - auch negativ auf Ihre Anlage auswirken.
  • Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Der erzielte Wertzuwachs ist zum individuellen Steuersatz zu versteuern.

Hinweis: Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.

* Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.

** Zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr ist eine Teilverfügung bis maximal 30% möglich. Guthaben aus
Beiträgen ohne Riester-Förderung kann zu 100% entnommen werden. Bei Kapitalauszahlungen von Guthaben aus geförderten Beiträgen erfolgt die Auszahlung nach Abzug der erhaltenen Riester-Förderung.

Varianten >>

 
 
 
         
Abbildung einer Frau die ein Sofa auspackt