Direkteinstiege
Betriebliche Altersvorsorge
Lukrative Säule der Altersvorsorge mit zunehmender Bedeutung

Seit 2002 haben Sie als Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Das bedeutet, Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehalts. Im Gegenzug sagt Ihr Arbeitgeber Leistungen der Alters-, Invaliditäts- beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung zu.
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Varianten der betrieblichen Altersversorgung:

Ihre Vorteile
- Förderung der betrieblichen Altersversorgung durch das Altersvermögensgesetz
- Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter
- Günstiger finanzieller Schutz für Hinterbliebene und bei der Berufsunfähigkeit möglich
- Flexible Beitragsgestaltung
Alle Angaben ohne Gewähr! (Stand 02/2010)


