Tierhalterhaftpflichtversicherung

Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter

Ein Hund

Privat gehaltene Tiere wie Hunde oder Pferde sind von dem Schutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.* Es besteht aber die Möglichkeit, für diese Vierbeiner eine spezielle Tierhalterhaftpflicht-
versicherung abzuschließen.

Ihre Vorteile

  • Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter
  • Befriedigung berechtigter Ansprüche von Geschädigten
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche an den Versicherungsnehmer

* Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche sind auch über die private Haftpflichtversicherung vor finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen abgesichert.

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Abbildung iMac mit Schloss-Symbol