Fahrerversicherung

Unfallgeld, Unfallrente, Hinterbliebenenversorgung

Ein Fuß in Gips

Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls erhält der Fahrer von der eigenen Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung keine Entschädigung.

Die Fahrerversicherung bietet eine finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit infolge unfallbedingter Krankheit (Unfallgeld), bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Unfalls (Unfallrente) und im Todesfall (Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen).

Ihre Vorteile

  • Finanzielle Absicherung bei eigenen Personenschäden des Fahrers infolge eines selbstverschuldeten Autounfalls

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Abbildung iMac mit Schloss-Symbol