RiesterRente

Private Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung

Mädchen hält einen roten Lutfballon mit der Aufschrift 51%

Das gesetzliche Rentenniveau wird in den nächsten Jahrzehnten sinken. Daher unterstützt der Staat die private Altersvorsorge z.B. aller rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und deren Ehepartner.

NEU: Von der Zulagenförderung der RiesterRente können jetzt auch Anleger profitieren, die ihren Hauptwohnsitz später eventuell einmal ins EU/EWR-Ausland verlegen wollen, sowie Grenzgänger, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten.*

Die Grundzulage beträgt 154 EUR, die Zulage für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 185 EUR. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 EUR Kinderzulage pro Jahr. Wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR.

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Ihre Vorteile

  • Garantierte lebenslange Rente im Alter
  • Staatliche Förderung beim Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge
  • Flexible finanzielle Gestaltung
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • "Hartz-Sicherheit"
Franke & Bornberg

Unsere RiesterRente, gemäß den staatlichen Vorgaben des Riestermodells anerkannt und zertifiziert, wurde auch in 2010 wieder mit dem bestmöglichen Rating - einem FFF - durch die renommierte Rating-Agentur Franke & Bornberg bestätigt.





* Förderungsberechtigt sind jetzt auch Anleger, die ihren Hauptwohnsitz später eventuell einmal ins EU/EWR-Ausland verlegen wollen. Die Voraussetzung für die zusätzliche Förderung durch eine Steuerersparnis neben der Zulagenförderung ist allerdings weiterhin an die ständige Steuerpflicht in Deutschland gebunden, ebenso die Pflichtmitgliedschaft in einem deutschen gesetzlichen Alterssicherungssystem. Ebenfalls förderungsberechtigt sind jetzt auch Personen, die zwar im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten und im deutschen Rentenversicherungssystem versichert sind. Im Gegenzug haben Personen, die in Deutschland wohnen und steuerpflichtig sind, aber im Ausland arbeiten und dort im staatlichen Rentenversicherungssystem versichert sind, keine Berechtigung mehr zur Förderung ihrer Riester Rente. Es gilt aber ein Bestandsschutz für Riester-Verträge, die vor dem 01.01.2010 abgeschlossen wurden.

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Abbildung iMac mit Schloss-Symbol