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Infos Alterseinkünftegesetz
Nachgelagerte Besteuerung

Kern des in 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes ist die nachgelagerte Besteuerung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Rentenleistungen im Alter werden hiermit schrittweise stärker besteuert. Im Gegenzug werden die monatlichen Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei gestellt.*
- Nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen
Der Besteuerungsanteil wird für jeden ab 2006 neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2020 jährlich um jeweils zwei Prozentpunkte, danach um jährlich einen Prozentpunkt bis zum Jahr 2040 angehoben. Der sich an Hand dieser Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil der Jahresbruttorente wird auf Dauer festgeschrieben. Das heißt: Jeder Rentnerjahrgang behält "seinen" Festbetrag, der von der Besteuerung ausgeschlossen bleibt.* - Steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen
Als maximal absetzbarer Betrag sind 20.000 EUR bei Ledigen bzw. 40.000 EUR bei Verheirateten vorgesehen. Für 2010 können hiervon 74 % (14.800 EUR/29.600 EUR) steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 % an, bis im Jahr 2025 der volle Betrag von 20.000 EUR / 40.000 EUR als maximal absetzbarer Betrag erreicht ist. Zu beachten ist u.a., dass bei Arbeitnehmern vorab der steuerfreie Arbeitgeberanteil zu den Rentenversicherungsbeiträgen abgezogen wird.*
* Alle Angaben ohne Gewähr! (Stand: 01/2012)
Steuerliche Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Steuerliche Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.


