Änderung im InternetBanking-Portal zum 09.06.2013

Ab dem 1. Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area) den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ab diesem Stichtag sind europaweit alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach einheitlichen Standards vorzunehmen. Das schreibt eine EU-Verordnung vor.
Auch Überweisungen innerhalb Deutschlands sind davon betroffen. Die Umstellung ist allerdings ganz einfach, denn die neue SEPA-Überweisung ähnelt sehr stark der bekannten nationalen Überweisung.
Schon jetzt stellt die Stadtsparkasse München alle Zeichen auf SEPA.
In den Erfassungsmasken Überweisung und Dauerauftrag im InternetBanking-Portal können Sie ab dem 09.06.2013 bei der Erfassung des Begünstigten eine nationale Bankverbindung ("Konto und Bankleitzahl") oder eine SEPA-Bankverbindung ("IBAN und BIC / Swift-Code") eingeben.
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Beispiel: Dauerauftrag

Eine weitere Anpassung gibt es bei der Darstellung des Verwendungszwecks. Dieser wird zukünftig in der Erfassungsmaske in einem Feld mit maximal 140 Zeichen erfasst.
Mit dem neuen Feld Kundenreferenz (End-to-End) haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Zahlungsauftrag eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuordnen. Das erleichtert Ihnen das nachträgliche Auffinden von Zahlungen und Aufträgen.
Beispiel: Dauerauftrag



