Angaben § 28 PfandBG

Die Stadtsparkasse München emittiert Öffentliche Pfandbriefe nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG). Angaben gemäß § 28 PfandBG zum Öffentlichen Pfandbriefumlauf werden quartalsweise veröffentlicht.
Der aktuelle Report zum Download:
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