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Erreichbarkeit des Service-Telefons: Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr.

Erreichbarkeit der Business-Line: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 – 18 Uhr, Mittwoch von 8 – 13 Uhr.

Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden.

Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden.

  • Einmalig Ihre Geräte speichern
  • Direkt Vertrauen herstellen
  • Künftig noch sicherer anmelden
Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihre Online-Banking-Zugangs­daten sind der Schlüssel zu Ihrem Online-Banking. Sollten Ihre Zugangs­daten in die falschen Hände geraten sein, können diese nicht mehr so einfach für die Anmeldung in der Internet-Filiale verwendet werden.
  • Die von Ihnen häufig genutzten Geräte können Sie mit Bestätigung durch eine Freigabe als bekannt speichern und diese dann auch ohne Freigabe bei künftigen Anmeldungen nutzen.
So geht's

So geht's

Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie zukünftig die Wahl, ob Sie das genutzte Gerät speichern möchten.

Wenn Sie eine Anmeldung mit einem unbekannten Gerät durchführen, müssen Sie zusätzlich zur Eingabe von Anmeldenamen und Online-Banking-PIN künftig immer eine Freigabe per chipTAN beziehungsweise der S-pushTAN-App vornehmen. Dies macht das Online-Banking für Sie noch sicherer. Wenn Sie sich mit einem vorab gespeicherten Gerät anmelden, wird dies erkannt und Sie können sich weiterhin bequem mit Anmelde­namen und Online-Banking-PIN anmelden.

Übergangsphase ab 23. Mai 2023

Bei Anmeldung im Online-Banking wird Ihnen der unten stehende Hinweis angezeigt, der Ihnen die Möglichkeit gibt Ihr Gerät zu speichern. Das Gerät kann danach auch ohne Freigabe bei künftigen Anmeldungen genutzt werden.

Erst nach der Übergangsphase, also ab dem 18. Juli 2023, wird die zusätzliche Freigabe bei der Anmeldung erforderlich. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Sie im Online-Banking auch ohne Speichern des Gerätes nicht zur erneuten Freigabe aufgefordert.

Aktivphase – ab 18. Juli 2023

Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich an diesem in Zukunft ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.

Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.

Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Für eine erfolgreiche Wieder­erkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

FAQ

FAQ

Was genau ist die Geräteerkennung?

Bereits bei der Anmeldung merkt sich Ihr Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser Sie sich angemeldet haben. Dabei kann es sich um Ihren PC, Notebook, Ihr Tablet oder Smartphone handeln.

Bei jeder weiteren nachfol­genden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt.

Wofür brauche ich die Geräteerkennung?

Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen sind künftig immer zwei Sicherheits­merkmale bei Ihrer Sparkasse verpflichtend. So wie man bei der Überweisung schon heute eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt hat, sind ab sofort auch für die Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale erforderlich.

Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung ist deutlich sicherer und ist inzwischen der neue Standard für eine sichere Anmeldung.

Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten haben wir die Geräte­erkennung entwickelt. Allein auf als vertrauens­würdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung mit nur einem Sicherheits­faktor (PIN) – wie bisher – weiterhin möglich.

Muss ich die Geräteerkennung nutzen?

Nein, die Geräte­erkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen. Wenn Sie auf die Geräte­erkennung verzichten, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN bzw. Freigabe über die S-pushTAN-App.

Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.

Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungs­weise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig  nach Ablauf eines gewissen Zeitraums die erneute Eingabe einer TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. neues Notebook, Tablet oder Smartphone) oder einen neuen Browser.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Viren­scannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Sofern die Geräte­erkennung nicht genutzt wird, ist zusätzlich zu Anmelde­namen und PIN immer eine TAN bzw. Freigabe in der S-pushTAN-App erforderlich.
Wie viele Geräte kann ich speichern?

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.

Wo kann ich meine gespeicherten Geräte verwalten?

Sie können Ihre als vertrauens­würdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigations­punkt "Sicherheit und TAN-Verfahren" verwalten.

Sind die zusätzlich erforderlichen TANs bzw. Freigaben in der S-pushTAN-App kostenpflichtig?

Für Sie fallen hier keine weiteren Kosten an.

Ich habe bisher einen Passwort-Manager verwendet und habe damit jetzt Probleme.

Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwort­managern kommen.

Das gleiche gilt für die Passwort­speichermöglichkeit in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwortmanager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmelde­daten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager bzw. im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwort­funktion in den Einstellungen.

Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfalts­pflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmelde­daten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.

Sicher im Netz unterwegs

Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheits­warnungen Ihrer Sparkasse und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.

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