Optionsscheine
Klassische Optionsscheine sind Hebelprodukte, mit denen Anlegerinnen und Anleger überproportional an den Bewegungen eines zugrunde liegenden Basiswertes, zum Beispiel Indizes, Aktien, Rohstoffe, Währungen, teilhaben können. Für diese höhere Chance auf Gewinne muss allerdings das Risiko des Totalverlustes akzeptiert werden. Ein Optionsschein beinhaltet das Recht – also die Option –, einen bestimmten Basiswert zu einem bestimmten Preis zu einem festen Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).
Um Ihren Optionsschein schneller zu finden, bietet Ihnen die Stadtsparkasse München eine bequeme Suchfunktion. Informieren Sie sich außerdem über aktuelle Wertentwicklungen und Börsennachrichten.
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Arten von Optionsscheinen
Mit Put-Optionsscheinen setzen Anlegerinnen und Anleger auf sinkende Märkte. Sie erwerben das Recht, den Basiswert an den Emittenten "abzugeben" (englisch: put). Das bedeutet, der Emittent verpflichtet sich, der Anlegerin oder dem Anleger den Basiswert zu einem bestimmten Preis abzukaufen.
Wenn man dem Basiswert Kurssteigerungspotenzial zutraut, kann man mit Call-Optionsscheinen von einem Kursanstieg überproportional profitieren. Denn mit einem Call-Optionsschein erwerben Anlegerinnen und Anleger das Recht, die Lieferung des Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis "zu verlangen" (englisch: call).
Bei Optionsscheinen handelt es sich rein rechtlich gesehen um Inhaberschuldverschreibungen. Sie verbriefen das Recht, einen Differenzbetrag zu erhalten.
Optionsscheine zählen zu Hebelprodukten. Durch die Hebelwirkung haben Anlegerinnen und Anleger die Chance, überdurchschnittlich von den Bewegungen eines Basiswertes (Aktie, Index, Rohstoff, Währung oder Anleihe) profitieren zu können. Mit vergleichsweise wenig Kapitaleinsatz sind also hohe Gewinne möglich. Allerdings wirkt der Hebel auch in die andere Richtung, sodass bei ungünstiger Entwicklung überproportionale Verluste entstehen können.
Alleine aufgrund ihrer Ausstattung (zeitliche Begrenzung) sind Optionsscheine nicht für Anlegerinnen und Anleger geeignet, die längerfristig Kapital und Vermögen aufbauen möchten. Optionsscheine sind sehr risikoreiche Produkte und werden daher ausschließlich zur Spekulation genutzt. Die Erweberin und der Erwerber müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie auch ihr Kapital verlieren können.
Daher sollte man das Investment in Optionsscheine als Wette ansehen.
Die Laufzeit eines Optionsscheins ist befristet. Sie wird vom Emittenten in den Optionsscheinbedingungen festgesetzt. Die Rechte, die Sie mit einem Optionsschein erwerben, können während der Laufzeit an Wert verlieren oder am Ende der Laufzeit verfallen. Je kürzer die Restlaufzeit eines Optionsscheins ist, desto größer kann das Risiko eines Wertverlustes sein, da der Zeitwertverfall bei Herannahen des Fälligkeitstermins besonders groß und die verbleibende Spekulationszeit gering ist.
An der Börse können Sie Optionsscheine jederzeit verkaufen, sofern ein Handel zustande kommt. Das kann auch vor der festgesetzten Laufzeit der Fall sein.
Die Begriffe "Call" und "Put" gehören zum Basiswissen rund um den Bereich Optionsscheine, deren Bedeutung Sie vor dem ersten Investment in Optionsscheine auf jeden Fall kennen sollten. Denn ansonsten erreichen Sie mit dem Investment unter Umständen genau das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich beabsichtigten.
Bei klassischen Optionsscheinen wird zwischen Call- und Put-Optionsscheinen unterschieden.
Mit Call-Optionsscheinen können Sie an steigenden, mit Put-Optionsscheinen an fallenden Kursen eines Basiswerts teilhaben.
Der Handel mit den Optionsscheinen findet an der Börse statt und unterscheidet sich kaum vom Handel mit Aktien.
Voraussetzung für den Handel mit Optionsscheinen ist ein Wertpapierdepot. Bei der Stadtsparkasse München finden Sie das passende Depotmodell und können es bequem online eröffnen. Für Optionsscheine eignet sich das Starter-Depot oder Klassik-Depot. Mit Ihrem Depot haben Sie folgende Möglichkeiten, um Optionsscheine zu kaufen oder zu verkaufen:
Ja. Das Steuerrecht spricht hier von Kapitaleinkünften oder Kapitalerträgen. Darunter fallen zum Beispiel Kursgewinne beim Verkauf von Optionsscheinen. Anlegerinnen und Anleger müssen für solche Kapitalerträge eine sogenannte Abgeltungssteuer abführen.
Dadurch werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem fixen Abgeltungssteuersatz besteuert. An den Staat gehen 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn Sie Mitglied sind. Zwar wurde der Solidaritätszuschlag 2021 in Deutschland weitgehend abgeschafft. Allerdings gilt dies nicht für erzielte Kapitalerträge.
Gewinne aus Optionsscheinen bleiben steuerfrei, solange der jährliche Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (bei Verheirateten 2.000 Euro) nicht überschritten wird und der Sparkasse ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt. Erst jeder Cent, der die genannten Freibeträge überschreitet, muss versteuert werden.
Die Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie können eine selbständige Anlageentscheidung des Kunden erleichtern und ersetzen nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Die Informationen sind nicht als Grundlage für irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht, noch ersetzen sie eine Rechts- und/oder Steuerberatung.
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