LBS-Bausparen mit Wohneigentum ("Wohn-Riester") bringt viele Möglichkeiten, Wünsche rund ums Wohnen noch schneller zu verwirklichen. Schauen Sie selbst, wie Bausparerinnen und Bausparer die staatliche Förderung zur Altersvorsorge für sich nutzen2.
Anisa hat sich eine Wohnung gekauft – immerhin kann man nicht früh genug an die Zukunft denken. Um ihr Immobiliendarlehen zu tilgen, nutzt sie auch ihren Riester-Bausparvertrag.
Samuel und Teresa sparen für ihre eigenen vier Wände. Dabei setzen sie auch auf Wohneigentum ("Wohn-Riester") – und bekommen jährlich jeweils 175 Euro Zulage1.
Zusätzlich erhalten sie 600 Euro Kinderzulage für ihre Tochter und ihren Sohn. Das sind 950 Euro staatliche Zulagen pro Jahr für ihre Wohnträume.
Klaus und Anette wohnen schon lange in ihrem Traumhaus. Damit sie die Zukunft sorgenfrei genießen können, finanzieren sie mit ihrem Wohn-Riester-Bausparvertrag einen barrierefreien Umbau.
Mateo hat gerade seinen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen. Da er 22 ist, bekommt er nicht nur die jährliche Zulage von 175 Euro, sondern auch einmalig den Starter-Bonus von 200 Euro1.
Yusuf und Caroline freuen sich, dass sie Wohneigentum ("Wohn-Riester") auch für eine energetische Modernisierung einsetzen können. Damit planen sie, eine neue und effiziente Heizanlage für ihr Zuhause zu finanzieren.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
2 Der Anspruch besteht für alle, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Landwirtinnen und Landwirte.
Mit Wohneigentum ("Wohn-Riester") können alle ihren Wohnträumen näher kommen. Die staatliche Förderung zur Unterstützung der Altersvorsorge unterliegt keinen Einkommensgrenzen und kann für Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Auch der barrierefreie Umbau der eigenen vier Wände ist mit der Riester-Förderung möglich. Die Riester-Förderung kann auch für energetische Sanierung genutzt werden. Mit Wohneigentum ("Wohn-Riester") und LBS-Bausparen bilden Sie mehr Eigenkapital und zahlen Ihre Finanzierung noch schneller zurück.
1 Die Grundzulage beträgt jährlich 175 Euro je förderberechtigte Person, die Kinderzulage je Kind 185 Euro und für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro.
2 ein Kind ab 2008 geboren
3 zwei Kinder ab 2008 geboren
4 ein Kind vor 2008 und zwei Kinder ab 2008 geboren
5 Eheleute/eingetragene Lebenspartner und eingetragene Lebenspartnerinnen mit jeweils eigenem Riester-Vertrag
Sie zahlen monatliche Sparraten auf einen LBS-Wohn-Riester-Bausparvertrag ein, bis das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben erreicht ist. Hier können Sie durch LBS-Bausparen mit Wohneigentum ("Wohn-Riester") von Zulagen profitieren. Sie beantragen einfach jährlich die Riester-Zulage, die Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben wird. Zusätzlich können Sie Ihre Sparbeiträge als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen und sich so gegebenenfalls Steuervorteile sichern. Davon profitieren Menschen mit hohem Einkommen besonders.
Bevor Ihre Bausparsumme ausgezahlt werden kann, werden neben dem Mindestguthaben noch weitere Faktoren berücksichtigt: monatliche Sparraten, angefallene Zinsen, die Vertragslaufzeit.
Nach der Zuteilung Ihrer Bausparsumme (gespartes Guthaben inklusive angefallener Zinsen, Zulagen und Bauspardarlehen) können Sie loslegen. Auch beim Tilgen können Sie durch LBS-Riester-Bausparen1 von Zulagen profitieren. Sondertilgungen sind dabei jederzeit möglich.
Wenn Sie Ihren Immobilientraum sofort umsetzen wollen, können Sie einen LBS-Bausparvertrag mit Wohneigentum ("Wohn-Riester") in Verbindung mit einem Vorfinanzierungskredit nutzen.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Mit LBS-Bausparen von vielen Vorteilen und staatlichen Förderungen profitieren.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Die Expertinnen und Experten Ihrer LBS und Sparkasse prüfen gern alle Ihre Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung. So können Sie sich die vollen Zulagen1 vom Staat sichern.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Wohneigentum ("Wohn-Riester") ist eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Der Staat unterstützt Sie beim Kauf, Bau oder beim altersgerechten Umbau oder bei der energetischen Sanierung Ihrer selbst genutzten Immobilie. 2008 wurde die Riester-Förderung als eine Art Eigenheimrente eingeführt. Ziel ist, dass Sie im Alter mietfrei wohnen können.
Sie haben einen Wohn-Riester-Anspruch, wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der die Förderung erhalten kann. Dies ist in § 79 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Kombination mit § 10a Absatz 1 EStG geregelt. Dazu gehören:
Tipp: Selbstständige können von Wohneigentum ("Wohn-Riester") profitieren, wenn sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wie zum Beispiel Künstlerinnen und Künstler, die Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten.
Sie interessieren sich für Wohneigentum ("Wohn-Riester")? Perfekt! Die sogenannte Eigenheimrente können Sie nutzen, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ein Darlehen zu tilgen, Ihr Wohneigentum barrierearm umzubauen oder energetisch zu sanieren.
Wesentlicher Vorteil: Beim Wohn-Riester-Vertrag gibt es keine Einkommensobergrenze. Sichern Sie sich die volle Förderung der staatlichen Riester-Zulagen und zahlen Sie vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens (sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen) jährlich in Ihren Wohn-Riester-Vertrag ein.
Das Beste daran: Mit den Riester-Zulagen als Extratilgung verkürzt sich die Laufzeit Ihres Bauspardarlehens und Sie sparen Darlehenszinsen.
Es gibt jährlich bis zu:
Tipp: Wenn Sie zu Beginn Ihres ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Sie noch 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus einmalig dazu.
Im Gegensatz zu anderen Riester-Verträgen erhalten Sie beim Wohneigentum ("Wohn-Riester") im Alter keine direkten Leistungen wie etwa eine monatliche Rente. Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie eine selbst genutzte Immobilie besitzen und mietfrei wohnen. Um im Vergleich zu anderen Fördervarianten eine ähnliche Besteuerung zu erreichen, wurde das sogenannte Wohnförderkonto entwickelt.
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf dem alle jährlich geförderten1 Tilgungen und Zulagen vermerkt werden, maximal 2.100 Euro jährlich. Diese Leistungen werden bis zum Beginn der Auszahlungsphase rechnerisch mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Das ist eine Vergütung dafür, dass Sie die geförderte Immobilie bereits selbst nutzen und von ihrer Wertsteigerung profitieren. Mit Beginn der Auszahlungsphase müssen Sie dann das angesammelte Guthaben versteuern. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Und schließlich können Sie Ihre Einzahlungen bis 2.100 Euro steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.
Eine vorzeitige Kapitalauszahlung ist bei der Riester-Rente möglich, wenn Sie das Geld für Ihre selbst genutzte Wohnimmobilie investieren. So können Sie die staatlichen Zulagen1 trotz Auszahlung behalten.
Wenn Sie mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag Ihr selbst genutztes Wohneigentum finanziert haben, müssen Sie das geförderte1 Darlehen spätestens mit 68 Jahren vollständig zurückgezahlt haben.
Sie sind mittelbar zulageberechtigt, wenn Ihre berufstätige Ehepartnerin/Ihr berufstätiger Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner zum begünstigten Personenkreis gehört und daher unmittelbar zulageberechtigt ist (§79 Satz 2 EStG).
Wichtig: Sie und Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner müssen jeweils einen eigenen Riester-Vertrag auf ihren/seinen Namen abgeschlossen und die/der mittelbar Begünstigte muss mindestens 60 Euro pro Beitragsjahr in den eigenen Vertrag eingezahlt haben. Auch hier belohnt der Staat und zahlt ebenfalls eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Setzen Sie Ihren Riester-geförderten Bausparvertrag ein, um eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen, die Sie selbst nutzen. Entweder mit Ihrem geförderten Guthaben und dem dazugehörigen zinssicheren Bauspardarlehen oder mit einem Riester-Kombikredit von Sparkasse und LBS. Dieser verbindet den Bausparvertrag mit der Baufinanzierung – so überbrücken Sie die Zeit bis zur Auszahlung des Bausparvertrags.
Wenn Sie bereits Eigentümer oder Eigentümerin einer selbst genutzten Immobilie sind, können Sie das für Ihren Bau oder Kauf aufgenommene Darlehen tilgen. Dazu können Sie vor Beginn der Auszahlungsphase zu jeder Zeit das gesamte Kapital aus Ihrem Riester-Bausparvertrag entnehmen, solange Sie spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase den Antrag auf Entnahme stellen – vorausgesetzt, Sie haben bereits mindestens 3.000 Euro angespart. Oder Sie sichern Ihre Restschuld zum nächsten Zinsablauf mit einem Riester-geförderten Bausparvertrag ab.
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