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Verwahrentgelt

Faire Regeln und Freibeträge

Verwahrentgelt

Faire Regeln und Freibeträge

Hier finden Sie Informationen zum Thema Verwahrentgelt.

Verwahrentgelt – faire Regeln und Freibeträge

Mit Wirkung zum 27.7.2022 berechnet die Stadtsparkasse München kein Verwahrentgelt  mehr.

Die Stadtsparkasse führte als eines der letzten Kreditinstitute in München ein Verwahrentgelt ein. Dabei galten großzügige Freibeträge, um Personen mit kleinen und mittleren Vermögen zu schützen.

Verwahrentgelt für Privatgirokonten

Wir berechnen ein Verwahrentgelt für Privatkunden, die ein Giro- oder Cashkonto (Tagesgeldkonto) ab dem 1.10.2019 eröffnet haben. Dabei gelten hohe Freibeträge.

  • 50.000 Euro Freibetrag je Kontoinhaber, wenn das erste Konto nach dem 26.5.2021 eröffnet wurde.
  • 100.000 Euro Freibetrag je Kontoinhaber, wenn das erste Konto vor dem 27.5.2021 eröffnet wurde.

Ein Verwahrentgelt wird immer nur für die Einlagen berechnet, die den Freibetrag übersteigen.

Haben Sie Ihre Konten vor Oktober 2019 eröffnet? Dann gilt: Solange wir Sie nicht ansprechen und um Ihre Zustimmung bitten oder Sie ein weiteres Konto eröffnen, brauchen Sie nichts zu tun und es wird kein Verwahrentgelt berechnet.

Verwahrentgelt für Geschäftsgirokonten

Für Kontoinhaber von Geschäftsgirokonten gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Für Einlagen, die diesen Freibetrag übersteigen, berechnen wir unabhängig vom Kontoeröffnungsdatum ein Verwahrentgelt.

Was sind Verwahrentgelte?

Seit 2014 mussten Banken und Sparkassen auf Einlagen, die sie kurzfristig bei der Europäischen Zentralbank (EZB) hinterlegen, Negativzinsen an die EZB zahlen. Viele Banken stellten ihren Kunden diese Kosten schon längere Zeit als  Verwahrentgelt in Rechnung. Wir berechneten als eines der letzten Münchner Kreditinstitute ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen ein  Verwahrentgelt auf täglich fällige Einlagen von Girokonten und Cashkonten (Tagesgeldkonten).

Wie hoch ist das Verwahrentgelt und wie wird es berechnet?

Die Höhe des Verwahrentgeltes richtet sich grundsätzlich nach dem Zins, den wir an die EZB zahlen müssen. Derzeit sind dies 0,0 Prozent.
Das Verwahrentgelt berechnen wir taggenau und zwar nur für jene Einlagen, die den Freibetrag überschreiten.

Seit wann berechnet die Stadtsparkasse München Verwahrentgelt?

Für Neukunden berechnen wir seit dem 27.5.2021 Verwahrentgelt. Für Kunden, die zwischen dem 1.10.2019 und dem 26.5.2021 ein Konto eröffnet haben, berechnen wir seit dem 1.8.2021 Verwahrentgelt.

Ich möchte ein neues Konto eröffnen. Wie hoch ist mein Freibetrag?

Wenn Sie heute Ihr erstes Privatgirokonto bei uns eröffnen, gilt der Freibetrag von 50.000 Euro je Kontoinhaber.

Wenn Sie Ihr erstes Konto nach dem 26.5.2021 eröffnet haben und heute ein weiteres Konto eröffnen, gilt für Sie der Freibetrag von 50.000 Euro je Kontoinhaber.

Für Kunden, die ihr erstes Konto vor dem 27.5.2021 eröffnet haben und heute ein weiteres Konto eröffnen, gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro je Kontoinhaber.

Ich habe ein Konto nach dem 1.10.2019 eröffnet, muss ich ein Verwahrentgelt bezahlen?

Mit Kunden, die nach dem 1.10.2019 ein Privatgirokonto oder Cashkonto (Tagesgeldkonto) eröffnet haben, haben wir eine Vereinbarung zum Verwahrentgelt getroffen. Ein Verwahrentgelt berechnen wir jedoch erst für Guthaben, die über dem Freibetrag liegen. Pro Kontoinhaber sind dies 100.000 Euro, wenn das Konto zwischen dem 1.10.2019 und dem 26.5.2021 eröffnet wurde. Für Kunden, die ihr erstes Konto nach dem 26.5.2021 eröffnet haben, gilt ein Freibetrag von 50.000 Euro je Kontoinhaber.

Ich habe mein Konto vor dem 1.10.2019 eröffnet, muss ich ein Verwahrentgelt bezahlen?

Um ein Verwahrentgelt berechnen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung. Solange wir Sie nicht ansprechen, und um Ihre Zustimmung bitten oder Sie ein weiteres Konto eröffnen, müssen Sie nichts tun und es wird kein Verwahrentgelt berechnet.

Gilt der Freibetrag pro Konto oder für alle meine Konten zusammen?

Der Freibetrag für das Verwahrentgelt gilt für alle Ihre Konten zusammen. Das heißt, die Guthaben aller Ihrer Giro- und Tagesgeldkonten werden zusammengerechnet.

Warum bergen Geldanlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten die Gefahr von Vermögensverlusten?

Unabhängig vom Verwahrentgelt bergen große Beträge, die auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto angelegt sind, die Gefahr von Vermögensverlusten. Denn aktuell gibt es keine Zinsen auf Giro- oder Tagesgeldkonten. Gleichzeitig verliert das Geld durch die Inflation stetig an Wert.

Erfahren Sie mit unserem Wertverlustrechner, wie sich die Inflation konkret auf Ihr Sparguthaben auswirkt. Und entdecken Sie alternative Anlagemöglichkeiten.

Was passiert, wenn der Referenzzins der EZB positiv wird?

Dann wird kein Verwahrentgelt mehr berechnet. Diese Veränderung führt aber nicht automatisch zu einer Positivverzinsung auf dem Giro- oder Cashkonto (Tagesgeldkonto).

Wenn Sie weitere Fragen zum Verwahrentgelt oder Ihrer persönlichen Finanzsituation haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur gewinnbringenden Geldanlage. Gerne beraten wir Sie individuell und finden passende Anlagemöglichkeiten für Sie.

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