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Erreichbarkeit des Service-Telefons: Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr.

Erreichbarkeit der Business-Line: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 – 18 Uhr, Mittwoch von 8 – 13 Uhr.

Überblick

Freistellungsauftrag

  • Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartner­innen und Lebens­partner) steuerfreie Kapitalerträge
  • Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen

LBS und DekaBank

Haben Sie einen Bausparvertrag bei der LBS oder ein Depot bei der DekaBank? Dann können Sie Ihren Freistellungsauftrag aufteilen. Achten Sie darauf, den Höchstbetrag insgesamt nicht zu überschreiten.

> Auftrag LBS erteilen

> Auftrag DekaBank erteilen

Zeitliche Gültigkeit

Der Freistellungsauftrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Er verlängert sich automatisch, wenn Sie keine andere Weisung erteilen, zum Beispiel eine Änderung des Freistellungsbetrages.

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

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