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Echtzeitüberweisungen

Brief zum Zahlungsverkehr vom Juli 2025

Echtzeitüberweisungen

Brief zum Zahlungsverkehr vom Juli 2025

Sie haben Fragen zu unserem Brief? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

FAQ

Fragen und Antworten zu unserem Brief „Zahlungsverkehr wird noch schneller und sicherer“ vom Juli 2025

Änderungen und Zustimmung

Was genau ändert sich?

Folgende Leistungen und Bedingungen ändern sich:

  • Echtzeitüberweisungen leicht gemacht: Künftig können Sie Echtzeitüberweisungen im Online-Banking, per Telefon-Banking, am Service-Terminal oder per beleghafter Überweisung beauftragen.
  • Individuelle Sicherheit: Sie können den Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen selbst festlegen.
  • Schneller beim Empfänger: Echtzeitüberweisungen werden zukünftig binnen 10 Sekunden gutgeschrieben.
  • Mehr Überblick: Auf Wunsch informieren wir Sie per SMS, E-Mail oder Push-Nachricht, wenn die Echtzeitüberweisung beim Empfänger angekommen ist.
  • Besserer Schutz beim Online-Shopping: Zahlungen mit Ihrer Sparkassen- oder Kreditkarte werden durch 3-D Secure und die Freigabe in der S-pushTAN-App noch besser geschützt.
  • Neue Funktionen bei Wero*: Voraussichtlich ab Herbst 2025 können Nutzerinnen und Nutzer mit Wero online und mobil bezahlen.

Die Preise bleiben gleich. Weitere Details zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Auszügen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Besonderen Bedingungen.

* Für die Nutzung von Wero ist ein Online-Banking-Zugang erforderlich.

Was muss ich jetzt tun?

Wir haben viele Leistungen für Sie verbessert – die Preise bleiben gleich. Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen bis zum 30.9.2025 einzuholen. Zwischen folgenden Zustimmungs­wegen können Sie wählen:

  • in Ihrem Online-Banking
  • in Ihrer Filiale
  • über die zugesendete Zustimmungserklärung*
  • telefonisch unter 089 2167-0
  • am Geldautomaten oder Service-Terminal

Alles Weitere erledigen wir – Sie müssen sich darüber hinaus um nichts kümmern.

* Für Kundinnen und Kunden ohne Online-Banking-Zugang.

Ändern sich die Preise?

Nein, die Preise bleiben gleich. Weitere Details zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Auszügen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den besonderen Bedingungen.

Wie kann ich zustimmen?

Zwischen folgenden Zustimmungswegen können Sie wählen:

  • in Ihrem Online-Banking
  • in Ihrer Filiale
  • über die zugesendete Zustimmungserklärung*
  • telefonisch unter 089 2167-0
  • am Geldautomaten oder Service-Terminal

Alles Weitere erledigen wir – Sie müssen sich darüber hinaus um nichts kümmern.

* Für Kundinnen und Kunden ohne Online-Banking-Zugang.

Ich benutze das Firmenkundenportal. Wie kann ich zustimmen?

Sie erhalten über Ihr Elektronisches Postfach ein Zustimmungsformular. Bitte schicken Sie dieses Formular unterschrieben – entweder per E-Mail oder postalisch – an Ihre Kundenbetreuerin bzw. Ihren Kundenbetreuer oder geben Sie es in einer unserer Filialen ab.

Wie kann ich als gesetzlicher Vertreter zustimmen?

Alle minderjährigen Kundinnen und Kunden sowie Kundinnen und Kunden mit einem gesetzlichen Vertreter haben das Kundenanschreiben und die Zustimmungserklärung per Post mit frankiertem Rückumschlag zugesendet bekommen. Für die Zustimmung benötigen wir die von Ihnen als gesetzlicher Vertreter unterschriebene Zustimmungserklärung. Diese können Sie uns per Post zuschicken oder in einer unserer Filialen abgeben. Die Zustimmung ist online, telefonisch und über den Geldautomaten, Cash-Recycler oder Service-Terminal leider nicht möglich.

Bis wann ist eine Zustimmung erforderlich?

Am besten erledigen Sie das direkt – was weg ist, ist weg. Spätestens bis zum 30.9.2025 muss uns Ihre Zustimmung vorliegen.

Was passiert, wenn ich den neuen Bedingungen nicht zustimme?

Das fänden wir sehr schade – alleine, weil sich für Sie aus den Veränderungen Vorteile ergeben. Daher ist es am besten, Sie erledigen das direkt – was weg ist, ist weg. Falls Ihre Zustimmung bis zum 30.9.2025 nicht vorliegt, kontaktieren wir Sie gesondert.

Kann ich auch nur einzelnen Bedingungen zustimmen?

Diese Möglichkeit besteht nicht – auch wenn Sie einzelne Dienstleistungen nicht nutzen. Gerne beantwortet Ihre Beraterin, Ihr Berater oder unsere Hotline unter 089 2167-0 Ihre Fragen zu den neuen Bedingungen.

Ich habe mehrere Konten. Reicht es, wenn ich einmal zustimme?

Ja, Ihre einmalige Zustimmung zu den geänderten Bedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis genügt und gilt automatisch für alle Ihre Konten bei uns.

Ich habe ein Gemeinschaftskonto. Müssen alle Kontoinhabende zustimmen?

Aus rechtlichen Gründen benötigen wir die Zustimmung aller Kontoinhabenden. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto besitzen, wird jede und jeder Kontoinhabende mit einem separaten Schreiben über die Änderungen informiert und um Zustimmung gebeten. Sie müssen sich also nur um Ihre eigene Zustimmung kümmern. Diese gilt dann für alle Ihre Konten bei uns.

Ich habe vor kurzem erst einem neuen Girokontomodell zugestimmt. Warum benötigen Sie erneut meine Zustimmung zu geänderten Preisen und Bedingungen?

Wir verstehen, dass die Zustimmung immer etwas Aufwand für Sie bedeutet. Rechtlich sind wir dazu jedoch verpflichtet. Deshalb versuchen wir das für Sie so einfach wie möglich zu gestalten und bieten viele Zustimmungswege.

Im aktuellen Fall haben wir viele Leistungen für Sie verbessert. An den Preisen ändert sich dabei nichts. Der Gesetzgeber verlangt, dass wir Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen einholen. Deshalb benötigen wir Ihre Zustimmung bis zum 30.9.2025.

Was ist die EU Instant Payment-Verordnung und warum betrifft mich das?

Mit dem Ziel, den Zahlungsverkehr in Europa schneller, sicherer und einheitlicher zu gestalten, trat im April 2024 die EU Instant Payment-Verordnung in Kraft. Diese verpflichtet Banken und Zahlungsdienstleister in der EU, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr anzupassen und die Echtzeitüberweisung darin aufzunehmen. Dementsprechend nehmen auch wir als Stadtsparkasse München diese Änderungen vor. Aus rechtlichen Gründen müssen wir hierfür Ihre Zustimmung einholen.

Wo finde ich die neuen Bedingungen?

> Hier können Sie alles im Detail nachlesen.

Echtzeitüberweisungen

Was ist eine Echtzeitüberweisung? Was sind die Vorteile?

Die Echtzeit­überweisung ist im Grunde genommen eine ultra-schnelle SEPA-Überweisung. Das sind die Vorteile:

  • Der Betrag steht der Empfängerin oder dem Empfänger in 10 Sekunden zur Verfügung.
  • Sie können jederzeit in Echtzeit Geld überweisen – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr – sogar an Sonn- und Feiertagen.
  • Rechnungen (zum Beispiel für handwerkliches Fachpersonal oder andere Dienstleistende) können Sie direkt vor Ort begleichen – bargeldlos und sofort nachweisbar.
Was kostet eine Echtzeitüberweisung?

Eine Echtzeitüberweisung kostet genau so viel wie eine vergleichbare SEPA-Überweisung und hängt daher von Ihrem Kontomodell ab. Nähere Informationen finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Sparkasse bietet doch schon Echtzeitüberweisungen an. Was ändert sich bei der neuen Echtzeitüberweisung?

Die Änderungen im Detail:

  • Echtzeitüberweisungen leicht gemacht: Künftig können Sie Echtzeitüberweisungen im Online-Banking, per Telefon-Banking, am Service-Terminal oder per beleghafter Überweisung beauftragen.
  • Individuelle Sicherheit: Sie können den Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen selbst festlegen.
  • Schneller beim Empfänger: Echtzeitüberweisungen werden künftig binnen 10 Sekunden gutgeschrieben.
  • Mehr Überblick: Auf Wunsch informieren wir Sie per SMS, E-Mail oder Push-Nachricht, wenn die Echtzeitüberweisung bei der Empfängerin oder beim Empfänger angekommen ist.
Kann ich Echtzeitüberweisungen auch ohne Angabe meiner E-Mail-Adresse und Handynummer nutzen?

Selbstverständlich – das ist lediglich ein optionales Service-Angebot.

3-D Secure mit der S-pushTAN App

Was ist 3-D Secure mit der S-pushTAN App? Was sind die Vorteile?

3-D Secure ist eine 2-Faktor-Authentifizierung, die zusätzlichen Schutz bei Online-Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card bietet. Die Anwendung funktioniert über die S-pushTAN-App, in der Sie Ihren Online-Kauf schnell und einfach auf Ihrem Smartphone oder Tablet freigeben können. So wird für Sie Bezahlen im Internet auf einfache Weise sicherer.

Was kostet 3-D Secure?

Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Aktivierung oder Nutzung von 3-D Secure.

Wie kann ich 3-D Secure aktivieren?

3-D-Secure können Sie ganz einfach in drei Schritten aktivieren:

  1. Schalten Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) für 3-D Secure über diesen Link frei.
  2. Laden Sie die S-pushTAN-App aus dem App Store oder von Google Play herunter.
  3. Nach erfolgreicher Freischaltung erhalten Sie einen Brief. Dieser enthält einen QR-Code, welchen Sie mit der S-pushTAN-App scannen und somit die App sicher legitimieren. Sollten Sie kein Online-Banking nutzen, erhalten Sie zudem einen aus Sicherheitsgründen separat versendeten zweiten Brief. Dieser enthält ein Aktivierungspasswort, welches systemseitig notwendig ist. Die Verknüpfung Ihrer Karte mit der App erfolgt anschließend automatisch.
Ich nutze 3-D Secure mit der S-pushTAN App bereits. Ändert sich jetzt etwas für mich?

Nein, in diesem Fall bleibt alles wie gehabt.

Ihr nächster Schritt

Stimmen Sie jetzt den geänderten Bedingungen direkt zu oder kontaktieren Sie bei weiteren Fragen Ihre Beraterin oder Ihren Berater. 

Informationen

Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 verpflichtend – Änderungen auch für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München

Auszug aus der Pressemitteilung vom 14.7.2025

Zum 5.10.2025 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Echtzeitüberweisungen („Instant Payments“) im europäischen Zahlungsverkehr für alle Kundinnen und Kunden zugänglich macht. Alle Zahlungsdienstleister im Euro-Raum, die SEPA-Überweisungen anbieten, müssen dann auch Echtzeitzahlungen ermöglichen – darunter auch Banken und Sparkassen in Deutschland. Die Preise und Gebühren für Kundinnen und Kunden bleiben gleich.

Was ist Instant Payment?

Bei einer Echtzeitüberweisung wird der Betrag innerhalb von 10 Sekunden auf das Konto des Empfängers übertragen – und das rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Der Dienst ergänzt damit die klassischen SEPA-Überweisungen, die bislang nur an Bankarbeitstagen gebucht werden.

(...)

Die neuen Vorgaben im Überblick

Die EU-Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister unter anderem zu folgenden Punkten:

  • Verfügbarkeit: Echtzeitüberweisungen müssen 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen in der Woche angeboten werden.
  • Kosten: Die Gebühren für Instant Payments dürfen nicht höher sein, als die für eine vergleichbare SEPA-Überweisung.
  • Sicherheitsprüfung: Vor einer Überweisung muss der Zahlungsdienstleister prüfen, ob der Name des Empfängers zur IBAN passt. So sollen Fehlüberweisungen und Betrugsfälle reduziert werden.

Auswirkungen für Kundinnen und Kunden

Die Stadtsparkasse München bietet seit 2018 die Echtzeitüberweisung im Online-Banking an. Mit Inkrafttreten der neuen Vorgaben ist eine Beauftragung als Echtzeitüberweisung über alle Kanäle (Telefon-Banking, Service-Terminal und Überweisungsbeleg) möglich – sofern das empfangende Institut ebenfalls teilnimmt. Eine Umstellung der bestehenden Systeme erfolgt rechtzeitig vor dem Stichtag.

Über alle notwendigen Änderungen wird die Stadtsparkasse München gesondert informieren. Hierzu erhalten Kundinnen und Kunden in den kommenden Tagen ein Schreiben [Brief – Anm. d. Red.], in dem sie gebeten werden, den aktualisierten Überweisungsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Stadtsparkasse München zuzustimmen.

In diesem Rahmen wird auch für gewisse Kundengruppen eine Zustimmung zum 3-D Secure Verfahren mit der S-pushTAN App, zum europäischen Bezahlsystem Wero und zur Funktion „Kontowecker“ abgefragt.

Hintergrund der neuen Regelung

Mit der Einführung verpflichtender Echtzeitüberweisungen verfolgt die EU das Ziel, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu beschleunigen und weiter zu vereinheitlichen. Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen sollen davon gleichermaßen profitieren.

(...)

Berater und Kunde im Gespräch

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Echtzeitüberweisungen“ haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere Hotline hilft Ihnen ebenfalls gerne weiter unter 089 2167-0.

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