Folgende Leistungen und Bedingungen ändern sich:
Die Preise bleiben gleich. Weitere Details zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Auszügen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Besonderen Bedingungen.
* Für die Nutzung von Wero ist ein Online-Banking-Zugang erforderlich.
Wir haben viele Leistungen für Sie verbessert – die Preise bleiben gleich. Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen bis zum 30.9.2025 einzuholen. Zwischen folgenden Zustimmungswegen können Sie wählen:
Alles Weitere erledigen wir – Sie müssen sich darüber hinaus um nichts kümmern.
* Für Kundinnen und Kunden ohne Online-Banking-Zugang.
Nein, die Preise bleiben gleich. Weitere Details zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Auszügen aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den besonderen Bedingungen.
Zwischen folgenden Zustimmungswegen können Sie wählen:
Alles Weitere erledigen wir – Sie müssen sich darüber hinaus um nichts kümmern.
* Für Kundinnen und Kunden ohne Online-Banking-Zugang.
Sie erhalten über Ihr Elektronisches Postfach ein Zustimmungsformular. Bitte schicken Sie dieses Formular unterschrieben – entweder per E-Mail oder postalisch – an Ihre Kundenbetreuerin bzw. Ihren Kundenbetreuer oder geben Sie es in einer unserer Filialen ab.
Alle minderjährigen Kundinnen und Kunden sowie Kundinnen und Kunden mit einem gesetzlichen Vertreter haben das Kundenanschreiben und die Zustimmungserklärung per Post mit frankiertem Rückumschlag zugesendet bekommen. Für die Zustimmung benötigen wir die von Ihnen als gesetzlicher Vertreter unterschriebene Zustimmungserklärung. Diese können Sie uns per Post zuschicken oder in einer unserer Filialen abgeben. Die Zustimmung ist online, telefonisch und über den Geldautomaten, Cash-Recycler oder Service-Terminal leider nicht möglich.
Am besten erledigen Sie das direkt – was weg ist, ist weg. Spätestens bis zum 30.9.2025 muss uns Ihre Zustimmung vorliegen.
Das fänden wir sehr schade – alleine, weil sich für Sie aus den Veränderungen Vorteile ergeben. Daher ist es am besten, Sie erledigen das direkt – was weg ist, ist weg. Falls Ihre Zustimmung bis zum 30.9.2025 nicht vorliegt, kontaktieren wir Sie gesondert.
Diese Möglichkeit besteht nicht – auch wenn Sie einzelne Dienstleistungen nicht nutzen. Gerne beantwortet Ihre Beraterin, Ihr Berater oder unsere Hotline unter 089 2167-0 Ihre Fragen zu den neuen Bedingungen.
Ja, Ihre einmalige Zustimmung zu den geänderten Bedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis genügt und gilt automatisch für alle Ihre Konten bei uns.
Aus rechtlichen Gründen benötigen wir die Zustimmung aller Kontoinhabenden. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto besitzen, wird jede und jeder Kontoinhabende mit einem separaten Schreiben über die Änderungen informiert und um Zustimmung gebeten. Sie müssen sich also nur um Ihre eigene Zustimmung kümmern. Diese gilt dann für alle Ihre Konten bei uns.
Wir verstehen, dass die Zustimmung immer etwas Aufwand für Sie bedeutet. Rechtlich sind wir dazu jedoch verpflichtet. Deshalb versuchen wir das für Sie so einfach wie möglich zu gestalten und bieten viele Zustimmungswege.
Im aktuellen Fall haben wir viele Leistungen für Sie verbessert. An den Preisen ändert sich dabei nichts. Der Gesetzgeber verlangt, dass wir Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen einholen. Deshalb benötigen wir Ihre Zustimmung bis zum 30.9.2025.
Mit dem Ziel, den Zahlungsverkehr in Europa schneller, sicherer und einheitlicher zu gestalten, trat im April 2024 die EU Instant Payment-Verordnung in Kraft. Diese verpflichtet Banken und Zahlungsdienstleister in der EU, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr anzupassen und die Echtzeitüberweisung darin aufzunehmen. Dementsprechend nehmen auch wir als Stadtsparkasse München diese Änderungen vor. Aus rechtlichen Gründen müssen wir hierfür Ihre Zustimmung einholen.
> Hier können Sie alles im Detail nachlesen.
Die Echtzeitüberweisung ist im Grunde genommen eine ultra-schnelle SEPA-Überweisung. Das sind die Vorteile:
Eine Echtzeitüberweisung kostet genau so viel wie eine vergleichbare SEPA-Überweisung und hängt daher von Ihrem Kontomodell ab. Nähere Informationen finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Änderungen im Detail:
Selbstverständlich – das ist lediglich ein optionales Service-Angebot.
3-D Secure ist eine 2-Faktor-Authentifizierung, die zusätzlichen Schutz bei Online-Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card bietet. Die Anwendung funktioniert über die S-pushTAN-App, in der Sie Ihren Online-Kauf schnell und einfach auf Ihrem Smartphone oder Tablet freigeben können. So wird für Sie Bezahlen im Internet auf einfache Weise sicherer.
Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Aktivierung oder Nutzung von 3-D Secure.
3-D-Secure können Sie ganz einfach in drei Schritten aktivieren:
Nein, in diesem Fall bleibt alles wie gehabt.
Zum 5.10.2025 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Echtzeitüberweisungen („Instant Payments“) im europäischen Zahlungsverkehr für alle Kundinnen und Kunden zugänglich macht. Alle Zahlungsdienstleister im Euro-Raum, die SEPA-Überweisungen anbieten, müssen dann auch Echtzeitzahlungen ermöglichen – darunter auch Banken und Sparkassen in Deutschland. Die Preise und Gebühren für Kundinnen und Kunden bleiben gleich.
Was ist Instant Payment?
Bei einer Echtzeitüberweisung wird der Betrag innerhalb von 10 Sekunden auf das Konto des Empfängers übertragen – und das rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Der Dienst ergänzt damit die klassischen SEPA-Überweisungen, die bislang nur an Bankarbeitstagen gebucht werden.
(...)
Die neuen Vorgaben im Überblick
Die EU-Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister unter anderem zu folgenden Punkten:
Auswirkungen für Kundinnen und Kunden
Die Stadtsparkasse München bietet seit 2018 die Echtzeitüberweisung im Online-Banking an. Mit Inkrafttreten der neuen Vorgaben ist eine Beauftragung als Echtzeitüberweisung über alle Kanäle (Telefon-Banking, Service-Terminal und Überweisungsbeleg) möglich – sofern das empfangende Institut ebenfalls teilnimmt. Eine Umstellung der bestehenden Systeme erfolgt rechtzeitig vor dem Stichtag.
Über alle notwendigen Änderungen wird die Stadtsparkasse München gesondert informieren. Hierzu erhalten Kundinnen und Kunden in den kommenden Tagen ein Schreiben [Brief – Anm. d. Red.], in dem sie gebeten werden, den aktualisierten Überweisungsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Stadtsparkasse München zuzustimmen.
In diesem Rahmen wird auch für gewisse Kundengruppen eine Zustimmung zum 3-D Secure Verfahren mit der S-pushTAN App, zum europäischen Bezahlsystem Wero und zur Funktion „Kontowecker“ abgefragt.
Hintergrund der neuen Regelung
Mit der Einführung verpflichtender Echtzeitüberweisungen verfolgt die EU das Ziel, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu beschleunigen und weiter zu vereinheitlichen. Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen sollen davon gleichermaßen profitieren.
(...)
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Echtzeitüberweisungen“ haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere Hotline hilft Ihnen ebenfalls gerne weiter unter 089 2167-0.
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