Bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit spielt der Mittelstand eine entscheidende Rolle. Mit gezielten Investitionen entwickeln Sie Ihr Geschäft weiter, setzen innovative Ideen um und machen Ihr Unternehmen zukunftsfähiger. Ihre Sparkasse begleitet Sie dabei gerne mit individuellen Finanzierungsangeboten.
Mit dem S-Energiezuschuss unterstützen wir Ihre Investition in erneuerbare Energien, Elektromobilität und energetische Gebäudeeffizienz.
Wichtig: Der S-Energiezuschuss ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen Investitionskredit.
Individuell passend für Ihren Bedarf und Ihre Idee. Ob kleine Weiterentwicklung oder größere Neuanschaffung: Ihren Investitionskredit können Sie flexibel einsetzen.
Und vieles mehr – besprechen Sie Ihre Investitionsidee ganz einfach mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater und finden Sie gemeinsam die passende Finanzierung.
*Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden (Stand: 30.4.2024)
Die Stadtsparkasse München, Sparkassenstraße 2, 80331, München fördert mit dem „S-Energiezuschuss“, einem Zuschuss zum Investitionskredit, zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine ausführliche Liste der förderfähigen Verwendungszwecke finden Sie auf der Produktseite. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen Investitionskredit.
Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 2 % der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro.
Antragsberechtigt für einen Zuschuss ist jede freiberufliche oder gewerbliche natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme von Existenzgründern, die im Aktionszeitraum vom 1.5.2024 bis 31.10.2024 einen Investitionskredit in Höhe von mindestens 10.000 Euro und einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten bei der Stadtsparkasse München beantragt und diesen auch vollständig während des Aktionszeitraums ausgezahlt bekommen hat.
Der Antrag auf den Zuschuss muss, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragformulars, der Sparkasse bis spätestens 6 Wochen nach dem oben genannten Aktionszeitraum in Papierform oder digital über das E-Postfach zugegangen sein. Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist, wie eingangs erwähnt, dass der Investitionskredit bereits an den Kreditnehmenden vollständig auf das Referenzkonto ausgezahlt wurde. Darüber hinaus muss für die Beantragung des Zuschusses nachgewiesen werden, dass der durch den Investitionskredit ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird. Dieser Nachweis erfolgt ausschließlich durch Übermittlung von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) in Papierform an den Kundenberater/ die Geschäftsstelle oder digital über das E-Postfach.
Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, nachdem der Zuschuss unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen (inkl. Bereitstellung des oben beschriebenen Nachweises) beantragt und erfolgreich geprüft wurde, jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Überweisung auf das Referenzkonto des Kredits. Die Aktion kann jeder Zeit von der Sparkasse einseitig beendet werden. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht.
Die Nachweise über die Verwendung des Kreditbetrags für einen förderfähigen Verwendungszweck sind für die gesamte Kreditlaufzeit im Original aufzubewahren und der Stadtsparkasse München auf Verlangen vorzulegen.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.