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Prämiensparen

Vergleich in der Musterfeststellungsklage

Hier finden Sie Informationen zum Vergleich zwischen der Stadtsparkasse München und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv).

Informationen zum Thema Musterfeststellungsklage  „Prämiensparverträge“

Auf dieser Seite informiert die Stadtsparkasse München ihre Kundinnen und Kunden zu den aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Musterfeststellungsklage „Prämiensparverträge“.

Vergleich der Stadtsparkasse München mit der Verbraucherzentrale am 15. Mai 2025

Auszug aus der Pressemitteilung vom 19. Mai 2025

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München einen Vergleich geschlossen. Er regelt die Höhe der Nachzahlung, die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München erhalten, die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv aus dem Jahr 2021 angeschlossen haben. Dies betrifft rund 2.400 Sparerinnen und Sparer.

Solche Prämiensparverträge sind von April 1994 bis September 2005 angeboten worden. Die eingezahlten Sparbeträge wurden verzinst. Zusätzlich erhielten die Sparerinnen und Sparer eine Prämie. Dadurch erzielten Kundinnen und Kunden über die lange Laufzeit einen Zinsvorteil von bis zu zwei Prozent p. a. gegenüber vergleichbaren Sparprodukten.

In der Musterfeststellungsklage ging es unter anderem um die Frage, mit welchem Referenzzinssatz die Stadtsparkasse München die Zinsen der Prämiensparverträge berechnen muss (siehe auch Bundesamt für Justiz, 4. März 2021). Verbraucherschützer und Vertreter der Stadtsparkasse München halten den Vergleich für ein geeignetes Mittel, um zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München möglichst schnell eine Nachzahlung zukommen zu lassen und für eine insgesamt faire und verbraucherfreundliche Lösung. Das Gericht sieht den Vergleich als angemessen an und hat ihn daher genehmigt.

Gericht hat Vergleich geprüft, Verbraucherinnen und Verbraucher werden angeschrieben

Der Vergleich zwischen dem vzbv und der Stadtsparkasse München sieht vor, dass fast alle Kundinnen und Kunden, die sich der Klage angeschlossen haben, eine Nachzahlung erhalten. Die Höhe der Nachzahlung beträgt je nach Vertragsbeginn zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages angesparten Guthabens.

Die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München müssen zunächst nicht selbst aktiv werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Zustandekommen des Vergleichs festgestellt und ihn genehmigt. In den nächsten Tagen wird das Gericht den Vergleich allen zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern übersenden. Das Gericht stellt in der Folgezeit den Inhalt und die Wirksamkeit des Vergleichs fest, wenn weniger als 30 Prozent der Kundinnen und Kunden aus dem Vergleich austreten. Der Beschluss wird im Klageregister beim Bundesamt für Justiz veröffentlicht (BfJ - Verbandsklagen). Im Anschluss kann die Stadtsparkasse München mit den Auszahlungen beginnen.

Nachzahlung orientiert sich an Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Die Verbraucherschützer haben sich mit der Stadtsparkasse München darauf geeinigt, die Nachzahlung anhand weniger Kriterien zu ermitteln. Diese sind der Zeitpunkt des Vertragsbeginns und das Guthaben des Sparers bei Beendigung des Vertrages. Es wird nach Verträgen mit und ohne jährliche Dynamisierung (Erhöhung der monatlichen Sparrate) unterschieden. In der Mehrzahl der Fälle bedarf es keiner gesonderten Vorlage von Nachweisen. Das Ziel ist, die Abwicklung so einfach wie möglich und damit verbraucherfreundlich zu gestalten.

Fragen und Antworten (Stand vom 11. Juni 2025)

Haben die Stadtsparkasse München und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in der Musterfeststellungsklage aus dem Jahr 2021 einen Vergleich geschlossen?

Ja, für die Kundinnen und Kunden, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, wurde ein Vergleich geschlossen, damit sie möglichst schnell eine Zahlung erhalten können. Das Bayerische Oberste Landesgericht hält den Vergleich für angemessen und hat ihn daher genehmigt.

Was regelt der Vergleich?

Der Vergleich regelt die Höhe der Nachzahlung, die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München erhalten, die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv aus dem Jahr 2021 angeschlossen haben.

Außerdem bestätigt der Vergleich die Wirksamkeit der Kündigungen der Stadtsparkasse München. Der Bundesgerichtshof hat in ähnlichen Verfahren geurteilt, dass Kündigungen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe rechtmäßig sind.

Können Sie erklären, wie gerechnet wurde?

Die Nachzahlung orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Stadtsparkasse München war eine insgesamt faire und verbraucherfreundliche Lösung wichtig. Dementsprechend wurden die Berechnungsparameter festgelegt.

Woher weiß ich, wie viel Geld ich aus dem Vergleich bekomme?

Dem Vergleich ist eine Anlage mit einem Beispiel für die Berechnung einer Zinsnachzahlung beigefügt. Mit diesem Berechnungsbeispiel und der Tabelle im Vergleich können Sie mit wenig Aufwand berechnen, welche Zahlung sie bekommen werden.  Die Höhe der Zahlung hängt wesentlich vom Vertragsbeginn und dem Guthaben bei Beendigung des Vertrages ab. Außerdem wird nach Verträgen mit und ohne jährliche Dynamisierung (Erhöhung der monatlichen Sparrate) unterschieden.

Woher bekomme ich den Vergleich und die Anlage mit dem Berechnungsbeispiel?

Der Vergleich mit seinen Anlagen wird allen angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern vom Bayerischen Obersten Landesgericht mit der Post zugestellt. Falls ein Rechtsanwalt, ein Betreuer oder ein anderer Vertreter Sie angemeldet hat, fragen Sie bitte bei diesem Vertreter nach, ob er eine Zustellung erhalten hat. Zusätzlich wird der Vergleich mit seinen Anlagen auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht.

Woher weiß ich, dass der Betrag realistisch und fair ist?

Die Berechnung orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Vergleich wurde vom Gericht auf seine Angemessenheit hin überprüft. Die Stadtsparkasse München, die Verbraucherzentrale und das Gericht halten die gefundene Lösung für angemessen.

Wie geht es für mich weiter?

Das Bayerische Oberste Landesgericht stellt den genehmigten Vergleich in den nächsten Tagen den zur Muster­fest­stellungs­klage angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern zu. Sie haben dann Zeit und Gelegenheit, den Vergleich selbst zu prüfen.

Muss ich dem Vergleich aktiv zustimmen?

Nein. Wenn Sie den Vergleich annehmen möchten, müssen Sie nicht aktiv zustimmen.

Was ist, wenn ich den Vergleich für mich nicht annehmen möchte?

Falls Sie zu dem Ergebnis kommen sollten, dass Sie den Vergleich ablehnen möchten, müssen Sie dies dem Gericht mitteilen, indem Sie den Austritt aus dem Vergleich erklären. Hierüber werden Sie vom Gericht informiert.

Wenn Sie gemeinsam mit anderen Personen Inhaber eines Prämiensparvertrages sind (beispielsweise als Ehegatten oder in einer Erbengemeinschaft), treffen Sie die Entscheidung über den Austritt bitte gemeinsam. Wenn Sie sich für einen Austritt entscheiden, achten Sie bitte darauf, dass alle zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Personen den Austritt aus dem Vergleich erklären.

Bis wann muss ich mich entscheiden, ob ich den Vergleich annehmen oder widersprechen möchte?

Diese Entscheidung müssen Sie treffen, nachdem Ihnen der genehmigte Vergleichstext vom Gericht zugestellt wurde. Sie haben dann einen Monat Zeit, sich zu überlegen, ob Sie den Vergleich annehmen möchten. Über die Einzelheiten werden Sie vom Gericht auch im Rahmen der Zustellung des Vergleiches informiert.

Wie erfahre ich, ob der Vergleich wirksam geworden ist?

Das Gericht stellt den Inhalt und die Wirksamkeit des Vergleichs fest, wenn weniger als 30 Prozent der Kundinnen und Kunden aus dem Vergleich austreten. Der Beschluss wird im Klageregister beim Bundesamt für Justiz veröffentlicht. Die Verbraucher können sich hier informieren: BfJ-Verbandsklagen.

Wie bekomme ich mein Geld? Muss ich was tun?

Aus dem Musterfeststellungsvergleich können Sie nur dann eine Zahlung erhalten, wenn Sie sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und keinen Austritt aus dem Vergleich erklären. Falls das Konto zu Ihrem Prämiensparvertrag noch existiert, überweist die Stadtsparkasse München das Geld auf das Prämiensparkonto. Wenn das Prämiensparkonto bereits aufgelöst wurde, Sie aber bei der Stadtsparkasse München noch ein Girokonto haben, wird der Vergleichsbetrag auf dieses Girokonto überwiesen. Ansonsten benötigen wir von Ihnen die Angabe eines Kontos, auf welches der Betrag überwiesen werden soll, und in wenigen Fällen auch weitere Nachweise. Der gerichtlich genehmigte Vergleich, der Ihnen vom Gericht zugestellt werden wird, enthält hierfür in den Anlagen ein Formular mit Erläuterungen.

Wann bekomme ich mein Geld?

Wir rechnen derzeit damit, dass erste Zahlungen im Sommer 2025 erfolgen. Dies liegt daran, dass nun zunächst allen angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern der genehmigte Vergleich vom Gericht zugestellt wird und das Gericht im Nachgang noch einen Beschluss über Inhalt und Wirksamkeit des Vergleiches fassen muss.

Muss ich Steuern abführen?

Es handelt sich bei der Vergleichszahlung um Kapitalerträge, so dass Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von der Stadtsparkasse München einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen sind. Die Stadtsparkasse München wird aber vorhandene Freistellungsaufträge berücksichtigen. In jedem Fall erhalten Sie von der Stadtsparkasse München im Kalenderjahr nach der Zahlung eine Steuerbescheinigung.

Kann der Anspruch auf Zahlung vererbt werden?

Ja. Der Zahlungsanspruch, der sich aus dem Vergleich ergibt, ist ein Vermögenswert des Verbrauchers und wird mit dessen Tod Teil des Nachlasses.

Ich habe keine Konten mehr bei der Sparkasse. Was muss ich tun?

In diesem Fall müssen Sie uns ein Konto mitteilen, auf welches die Vergleichszahlung geleistet werden soll. In dem Vergleich, der Ihnen vom Gericht zugestellt werden wird, ist hierfür ein Formular enthalten. Bitte verwenden Sie nur dieses Formular und senden Sie es an die dort angegebene Adresse.

Ich habe die Vertragsunterlagen nicht mehr, bekomme ich trotzdem mein Geld?

In der Mehrzahl der Fälle bedarf es keiner Vorlage gesonderter Nachweise. Dem gerichtlich genehmigten Vergleich, der Ihnen vom Gericht zugestellt werden wird, ist in den Anlagen ein Formular mit Erläuterungen beigefügt, mit dem gegebenenfalls erforderliche Nachweise übersandt werden können.

Kann ein Ehegatte das Formular in der Anlage zum Vergleich alleine ausfüllen und unterschreiben?

Soweit das Formular überhaupt ausgefüllt werden muss, reicht es in der Regel aus, wenn nur ein Ehegatte das Formular ausfüllt und unterschreibt.

Warum fällt die Nachzahlung bei dynamisierten und nicht-dynamisierten Prämiensparverträgen unterschiedlich hoch aus?

Bei dynamisierten Verträgen wurde der monatliche Sparbeitrag während der Laufzeit des Prämiensparvertrages jährlich erhöht, während er bei nicht-dynamisierten Verträgen ab Vertragsbeginn gleich geblieben ist. Das führt dazu, dass bei nicht-dynamisierten Verträgen ein größerer prozentualer Anteil des Sparguthabens gleich nach Vertragsbeginn angespart und verzinst wurde. Deshalb wirkt sich der Zinseszinseffekt bei nicht-dynamisierten Verträgen stärker aus als bei dynamisierten Verträgen. Außerdem waren die Marktzinsen zu Beginn der Laufzeit der Prämiensparverträge höher als in den Jahren vor Vertragsbeendigung. Beides wirkt sich auch auf die Nachberechnung von Zinsen aus, so dass sich unterschiedliche Nachzahlungen bei dynamisierten und nicht-dynamisierten Verträgen ergeben.

Wie wirken sich Teilverfügungen über die Guthaben vor der Beendigung des Vertrages auf die Zinsnachzahlung aus?

Die Zinsnachzahlung hängt unter anderem vom Kontoguthaben bei Beendigung des Vertrages ab. Es gab bei der Stadtsparkasse München auch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Sonderaktion ab dem 1.1.2018 mindestens 35 Prozent des Guthabens auszahlen zu lassen. Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher von einer solchen Verfügungsmöglichkeit nach dem 1.1.2018 und vor Vertragsbeendigung Gebrauch gemacht haben, wird die Auszahlung bei der Berechnung der Zinsnachzahlung zu ihrem Vorteil wieder hinzugerechnet.

Beginnt die Frist für den Austritt aus dem Vergleich auch dann zu laufen, wenn der Vergleich während meines Urlaubs oder einer sonstigen Abwesenheit in meinen Briefkasten eingeworfen wird?

Das ist möglich. Die Frist für den Austritt beginnt in der Regel, wenn der Brief des Gerichts mit dem Vergleich in Ihren Briefkasten eingelegt wird. Wenn Sie länger im Urlaub oder sonst abwesend sind, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über den Brief informiert werden.

Meine Adresse oder mein Name hat sich geändert, muss ich das irgendwo melden?

Wenn Sie sich noch unter ihrer alten Adresse im Klageregister angemeldet haben, dann können Sie diese Adresse jederzeit auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz ändern. Das gilt auch für Änderungen des Namens oder der Vertretung.

Ich habe keine Post vom Gericht bekommen. Wohin kann ich mich wenden?

Das Gericht wird sich um eine möglichst schnelle Zustellung des Vergleichs bemühen. Aufgrund der hohen Zahl kann es einige Zeit dauern, bis das Gericht alle Zustellungen ausführen kann. Wenn Ihnen der Vergleich bis zum 6. Juni 2025 noch nicht zugestellt wurde, prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie sich tatsächlich zur Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München angemeldet haben. Die Verbraucherzentralen haben auch gegen andere Sparkassen Musterfeststellungsklagen erhoben, die nicht an den Vergleich gebunden sind. Falls ein Rechtsanwalt, ein Betreuer oder ein anderer Vertreter Sie angemeldet hat, fragen Sie bitte auch bei diesem Vertreter nach, ob er eine Zustellung erhalten hat. Falls Sie danach immer noch befürchten, dass die Zustellung an Sie nicht ausgeführt werden konnte, können Sie sich schriftlich an das Bayerische Oberste Landesgericht, 2. Zivilsenat, Schleißheimer Str. 141, 80797 München, wenden. Bitte geben Sie dabei das Geschäftszeichen des Bundesamts für Justiz zu ihrem Registereintrag an. Das Geschäftszeichen finden Sie in der schriftlichen Bestätigung, die Ihnen das Bundesamt für Justiz zu Ihrer Anmeldung geschickt hat.

Wenn ich noch weitere Fragen habe, wo kann ich mich informieren oder wer informiert mich wann?

Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München können sich auf der Internetseite www.sskm.de/praemiensparen informieren und sich bei weitergehenden Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden: kundenzufriedenheit@sskm.de. Die Stadtsparkasse München wird die vom Vergleich betroffenen Kundinnen und Kunden kontinuierlich informieren.

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Bei einem Streit über Zinsnachzahlungsansprüche aus dem Vergleich können Sie sich über die E-Mail-Adresse kundenzufriedenheit@sskm.de an das Qualitätsmanagement der Stadtsparkasse München (Zentrales Beschwerdemanagement) wenden. Diese Stelle prüft Ihr Anliegen und begründet das Prüfungsergebnis, wenn sie das Anliegen ablehnt.

Berater und Kunde im Gespräch

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Prämiensparverträge" haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kundenzufriedenheit@sskm.de.

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