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So funktioniert's

Investieren Sie in die Zukunft. Mit dem S-Energiezuschuss.

Förderung zukunftsfähiger Investitionen Ihres Unternehmens

Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen in klimafreundliche Projekte investieren sollten. Eine erhöhte Energie- und Ressourceneffizienz kann neben verringerten Kosten dazu beitragen, dass Unternehmen ihr Bild in der Öffentlichkeit stärken.

Die Transformation stellt eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre dar. Ihre Sparkasse begleitet und unterstützt Sie aktiv bei Ihrer Transformation. Mit unserem Zuschuss zu Ihrem abgeschlossenen Investitions­kredit unterstützen wir Sie bei Ihren Plänen. Beantragen Sie noch heute Ihren S-Energiezuschuss.

So unterstützen wir Ihre Investition

Voraussetzungen zur Beantragung des S-Energiezuschuss (es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden)

  • Höhe des Zuschusses: einmalig 2% der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags, maximal jedoch 3.000 Euro
  • Aktionszeitraum: 1.5.2024 bis 31.10.2024
  • Kreditbetrag der abgeschlossenen Finanzierung: ab 10.000 Euro
  • Mindestlaufzeit der abgeschlossenen Finanzierung: 36 Monate
Verwendungszwecke

Förderfähige Verwendungszwecke

Erneuerbare Energien

Mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage machen Sie Ihr Unternehmen unabhängiger von fossilen Energieträgern. Sichern Sie sich jetzt mit dem
„S-Energiezuschuss“ einen attraktiven Zuschuss auf Ihre Investition.

Elektromobilität

Vorankommen, aber clever! Sie haben ein E-Auto oder eine Ladestation finanziert oder Ihren Beschäftigten E-Bikes zur Verfügung gestellt? Wir fördern Ihre Pläne.

Energetische Gebäudeeffizienz

Vom Einbau energiesparender Verglasungen bis hin zur Wärmedämmung: Immobilien haben großes Potenzial für energetische Maßnahmen. Mit dem „S-Energiezuschuss“ fördern wir die Modernisierung Ihrer Immobilie.

Zuschuss in wenigen Schritten beantragen

Haben Sie mit dem Investitions­kredit eines der oben genannten Vorhaben finanziert? Nach vollständiger Auszahlung der Kreditsumme, können Sie in wenigen Schritten Ihren persönlichen „S-Energiezuschuss“ beantragen. Füllen Sie dafür einfach das Antragsformular aus und schicken Sie die Rechnungen und Belege für Ihr zukunftsfähiges Projekt über das E-Postfach an uns oder geben Sie Ihre Unterlagen persönlich in Ihrer Sparkassen-Filiale ab. Es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden.

Ihr nächster Schritt

Den Zuschuss können Sie bequem online beantragen. Füllen Sie dafür einfach das folgende Formular aus und schicken Sie die Rechnungs­belege für Ihr zukunfts­fähiges Projekt über das E-Postfach mit dem Betreff
„S-Energiezuschuss“ an uns.

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der „S-Energiezuschuss"?

Der „S-Energiezuschuss“ der Stadtsparkasse München fördert zukunftsfähige Investitionen von gewerblichen Kunden in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen Investitions­kredit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Zuschuss zu beantragen?

Um einen Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie im Aktionszeitraum vom 1.5.2024 bis 31.10.2024 einen Investitions­kredit in Höhe von mindestens 10.000 Euro und einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten bei uns beantragt und vollständig ausgezahlt bekommen haben. Den ausgezahlten Kreditbetrag haben Sie bereits oder werden Sie perspektivisch für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgeben – dies muss durch das Hochladen von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) auf der Internetseite nachgewiesen werden. Es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 2 % der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine abschließende Liste an Verwendungszwecken finden Sie unter: Liste der Verwendungszwecke.

Was muss ich beachten?
  1. Es werden nur Investitionen gemäß der Liste an Verwendungszwecken gefördert.
  2. Eine Umschuldung oder Ablösung bestehender Kredite wird nicht gefördert.
  3. Die Aktion kann jeder Zeit von der Sparkasse einseitig beendet werden. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht.
Welchen Beleg reiche ich ein?

Als Nachweis, dass der ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird, reichen Sie bitte eine Kopie des Rechnungsbeleges (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) ein.

Auf welchem Weg reiche ich den Antrag und die Kopien ein?

Sie können uns Ihren Antrag und die Rechnungskopien einfach digital per Nachricht aus Ihrem E-Postfach in der Internetfiliale zusenden. Selbstverständlich können Sie die ausgedruckten Unterlagen auch direkt bei  Ihrem Berater abgeben oder in einer unserer Geschäftsstellen einreichen.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der Zuschuss kann nur im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit und nicht von Privatkunden beantragt werden.  Antragssteller ist der Kreditnehmer des zugrunde liegenden Investitions­kredit. Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Nach vollständiger Auszahlung Ihres Investitions­kredits können Sie das Formular zur Beantragung Ihres Zuschusses ganz einfach über diesen Link herunterladen. Stellen Sie uns bitte anschließend das ausgefüllte Formular in Papierform oder mittels Ihres E-Postfachs digital zur Verfügung. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Kopien der Rechnungsbelege (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) bei.

Wann erhalte ich den Zuschuss?

Nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen wird der Zuschuss ausgezahlt – jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites.

Auf welches Konto wird der Zuschuss gezahlt?

Der Zuschuss wird auf das Konto ausgezahlt, von dem die Raten des Finanzierungsdarlehens eingezogen werden (Referenzkonto).

Was ist, wenn ich noch keine Rechnung habe?

Das Projekt muss umgesetzt und die Rechnung vom Anbieter gestellt sein. Ein Antrag auf Zuschuss ist daher nur mit Rechnung möglich. Ein Kostenvoranschlag oder ähnliche Unterlagen reichen leider nicht aus.

Hängt die Kreditvergabe vom Zuschuss ab?

Nein. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Zuschuss.

Wie lange darf die Beauftragung der finanzierten Investition her sein?

Grundsätzlich gibt es hier keine Einschränkungen. Wir wissen, dass es von der Planung bis zur Umsetzung eines Projektes oft einen großen zeitlichen Verzug gibt. Der Antrag auf den Zuschuss muss der Sparkasse bis spätestens 6 Wochen nach dem oben genannten Aktionszeitraum zugegangen sein.

Wie alt darf meine Rechnung sein?

Die Rechnung und das Zahlungsziel des Projektes oder der Investition muss in zeitlichem Zusammenhang zur Kreditvergabe des zugrundeliegenden Investitions­kredit und somit auch der Beantragung des Zuschusses stehen.

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