Beim „Daten-Service-Rechenzentrum-Verfahren“ (DSRZ) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister1 die Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder andere Zahlungen in einem externen Rechenzentrum auf. Von diesem werden die Zahlungsaufträge direkt an das Rechenzentrum Ihrer Sparkasse übermittelt. Sie können diese Zahlungen ganz einfach per Online-Banking mit PIN und TAN freigeben. Auch gemeinschaftliche Verfügungen können hier berücksichtigt werden.
1Beispiele für Service-Rechenzentren: DATEV eG, EFIS, Baurechenzentrum, kommunale Rechenzentren, eurodata, Rechenzentrum für Kirche und Diakonie und andere.
Sobald Ihr Rechenzentrum die Daten/Datei an Ihre Sparkasse übertragen hat, können Sie die Freigabe über das Menü „Banking“ – „Ausstehende Aufträge“ – „DSRZ-Freigabe“ durch Eingabe einer TAN veranlassen.
Die Dateifreigabe und Verwaltung sind auch im EBICS-Standard möglich. Nutzen Sie in Ihrer Software die „Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU)“ in der Unterschriftenmappe.
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