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Überblick

Ihre Vorteile mit einem Investitions­kredit

Bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit spielt der Mittelstand eine entscheidende Rolle. Mit gezielten Investitionen entwickeln Sie Ihr Geschäft weiter, setzen innovative Ideen um und machen Ihr Unternehmen zukunfts­fähiger. Ihre Sparkasse begleitet Sie dabei gerne mit individuellen Finanzierungs­angeboten.

Top-Konditionen

Abhängig von Kreditbetrag, Laufzeit und persönlicher Bonität bietet Ihnen die Stadtsparkasse München Top-Konditionen an.

Schnelle Kreditzusage

Sie erhalten kurzfristig Planungssicherheit für Ihre Finanzierung durch eine schnelle Kreditzusage.

  • Die Kontoführung und die Bearbeitung ist für Sie kostenfrei
  • Nutzbar für alle Güter Ihres Anlage­vermögens, für innovative Vorhaben und zur Digitalisierung
  • Individuelle Laufzeit des Kredites – idealerweise passend zur Abschreibungs­dauer des Investitions­objektes
  • Kombinierbar mit staatlichen Förderungen – Ihre Beraterin oder Ihr Berater zeigt Ihnen gerne die Möglichkeiten hierfür auf
  • Sichert und schont Ihre Liquidität

S-Energiezuschuss: bis zu 3.000 Euro extra*

Sichern Sie sich Ihren Zuschuss zu Ihrer zukunftsfähigen Investition

Mit dem S-Energiezuschuss unterstützen wir Ihre Investition in erneuer­bare Energien, Elektro­mobilität und energetische Gebäude­effizienz.
Wichtig: Der S-Energiezuschuss ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen Investitions­kredit. 

Ihr nächster Schritt

Berechnen Sie ganz einfach ein erstes Angebot und beantragen Sie in vielen Fällen Kredite schnell und einfach gleich online. Oder entwickeln Sie im Gespräch mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin ein passendes Gesamt­konzept – auch für komplexere Investitionsideen.

Details

So nutzen Sie Ihren Investitions­kredit

Individuell passend für Ihren Bedarf und Ihre Idee. Ob kleine Weiterentwicklung oder größere Neuanschaffung: Ihren Investitionskredit können Sie flexibel einsetzen.

  • Kaufen Sie Büro­gebäude oder richten Sie Ihre Räume neu ein
  • Machen Sie Ihr Unternehmen fit für eine digitale Zukunft
  • Realisieren Sie innovative Ideen, um Produkte oder Prozesse weiterzuentwickeln
  • Bauen Sie Produktions- und Lager­hallen aus oder installieren Sie eine Photovoltaikanlage
  • Schaffen Sie sich Maschinen und Werk­zeuge an
  • Erweitern oder erneuern Sie Ihren Fuhrpark
  • Investieren Sie in energieeffizientere Anlagen

Und vieles mehr – besprechen Sie Ihre Investitions­idee ganz einfach mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater und finden Sie gemeinsam die passende Finanzierung.

Ihr nächster Schritt

Berechnen Sie ganz einfach ein erstes Angebot und beantragen Sie in vielen Fällen Kredite schnell und einfach gleich online. Oder entwickeln Sie im Gespräch mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin ein passendes Gesamt­konzept – auch für komplexere Investitionsideen.

*Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden (Stand: 30.4.2024)

Die Stadtsparkasse München, Sparkassenstraße 2, 80331, München fördert mit dem „S-Energiezuschuss“, einem Zuschuss zum Investitions­kredit, zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine ausführliche Liste der förderfähigen Verwendungszwecke finden Sie auf der Produktseite. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen Investitions­kredit.

Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 2 % der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro.

Antragsberechtigt für einen Zuschuss ist jede freiberufliche oder gewerbliche natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme von Existenzgründern, die im Aktionszeitraum vom 1.5.2024 bis 31.10.2024 einen Investitions­kredit in Höhe von mindestens 10.000 Euro und einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten bei der Stadtsparkasse München beantragt und diesen auch vollständig während des Aktionszeitraums ausgezahlt bekommen hat.

Der Antrag auf den Zuschuss muss, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragformulars, der Sparkasse bis spätestens 6 Wochen nach dem oben genannten Aktionszeitraum in Papierform oder digital über das E-Postfach zugegangen sein. Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist, wie eingangs erwähnt, dass der Investitions­kredit bereits an den Kreditnehmenden vollständig auf das Referenzkonto ausgezahlt wurde. Darüber hinaus muss für die Beantragung des Zuschusses nachgewiesen werden, dass der durch den Investitions­kredit ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird. Dieser Nachweis erfolgt ausschließlich durch Übermittlung von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) in Papierform an den Kundenberater/ die Geschäftsstelle oder digital über das E-Postfach.

Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, nachdem der Zuschuss unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen (inkl. Bereitstellung des oben beschriebenen Nachweises) beantragt und erfolgreich geprüft wurde, jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Überweisung auf das Referenzkonto des Kredits. Die Aktion kann jeder Zeit von der Sparkasse einseitig beendet werden. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht.

Die Nachweise über die Verwendung des Kreditbetrags für einen förderfähigen Verwendungszweck sind für die gesamte Kreditlaufzeit im Original aufzubewahren und der Stadtsparkasse München auf Verlangen vorzulegen.

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