Mit dem Festgeld der Stadtsparkasse München können Firmenkunden ihre betrieblichen Überschüsse sicher und gewinnbringend anlegen. Es bietet spezifische Vorteile für Unternehmen, einschließlich höherer Anlagesummen und längerer Laufzeiten. Erfahren Sie hier, welche Konditionen für die Anlage von Festgeld gelten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Ihr Unternehmen davon profitieren kann.
Laufzeit | Anlagesumme ab 500 Euro |
---|---|
1 Jahr | 1,90% |
2 Jahre | 1,90% |
3 Jahre | 2,00% |
4 Jahre | 2,00% |
5 Jahre | 2,00% |
Die Zinssätze gelten pro Jahr für das jeweilige Gesamtguthaben. Zinsgutschriften erfolgen immer zum Jahresende auf das Verrechnungskonto. Mindestanlagebetrag: 500 Euro, Anlagebetrag in vollen Hundertern. Eine Kündigung ist während der Laufzeit nicht möglich.
Für die Online-Eröffnung des Festgelds gelten drei Voraussetzungen. Sie brauchen:
Sie haben noch nicht alles? Dann schalten Sie die fehlenden Funktionen einfach online frei und eröffnen Sie anschließend Ihr Festgeld – natürlich auch bequem online.
Hinweis: Wenn Sie das Festgeld in einer unserer Filialen eröffnen wollen, brauchen Sie nur ein Geschäftskonto oder Sparkonto bei der Stadtsparkasse München als Verrechnungskonto.
Geschäftskonto
Online-Banking
Elektronisches Postfach
Eröffnung Ihres Festgelds – papierlos in wenigen Minuten
Hinweise zum Verrechnungskonto: Die Einzahlung auf Ihr Festgeld ist nur von einem Girokonto bei der Stadtsparkasse München möglich. Bitte geben Sie im Onlineantrag als Belastungskonto unbedingt eines Ihrer angezeigten Sparkassen-Girokonten an.
Alternativ können Sie Ihr Festgeld auch in einer unserer Filialen eröffnen. In diesem Fall brauchen Sie nur ein Geschäftskonto oder Sparkonto bei der Stadtsparkasse München als Verrechnungskonto. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.
Nein, zusätzliche Einzahlungen auf das Festgeld sind während der Laufzeit nicht möglich. Der Anlagebetrag ist für die gesamte Laufzeit festgelegt. Sie können zwischen Laufzeiten von 1 bis 5 Jahren wählen.
Bei Fälligkeit des Festgeldes wird das Kapital zu dem dann gültigen Zinssatz und für dieselbe Laufzeit erneut angelegt. Wenn Sie das nicht möchten, geben Sie Ihrer Sparkasse einfach Bescheid.
Eine vorzeitige Kündigung ist generell nicht möglich, außer es liegt ein besonderer Grund vor, dessen Anerkennung im Ermessen der Sparkasse liegt.
Die Zinsen für Ihr Festgeld werden immer zum Jahresende auf das Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Das in Festgeld angelegte Kapital ist durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Anlegerin und Anleger geschützt. Weitere Informationen zur Einlagensicherung erhalten Sie hier: Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
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